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Süß & Nolte Eule

Neue Entscheidung des BAG zur sogenannten Bagatellkündigung (Fall „Emmely“)

Am 10.06.2010 hat das BAG einen in der Presse vielbeachteten Fall zugunsten der Arbeitnehmerin entschieden: Eine Berliner Supermarktkassiererin hatte zwei im Markt gefundene Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 EUR eingelöst und das Geld für sich verwendet. Der Supermarktbetreiber kündigte ihr daraufhin fristlos, hilfsweise fristgemäß. Hiergegen erhob die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gaben zunächst dem beklagten Arbeitgeber Recht. Das BAG hingegen sah die Kündigung in seinem Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 als unwirksam an, hob die Entscheidung der Vorinstanz auf und gab der Kündigungsschutzklage statt.

Das BAG ging in seiner Entscheidung zwar davon aus, dass durch die unberechtigte Einlösung der Pfandbons ein schwerwiegender Vertragsverstoß vorliegt, dieser den Kernbereich der Arbeitsaufgaben einer Kassiererin berührt und damit trotz des geringen Werts der Pfandbons das Vertrauensverhältnis der Parteien objektiv erheblich belastet hat. Letztlich hätten angesichts der mit einer Kündigung verbundenen schwerwiegenden Einbußen jedoch die zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte überwogen. Dazu gehöre insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen verlaufene Beschäftigung, durch die sich die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erworben habe. Dieses Vertrauen könne durch den in vieler Hinsicht atypischen und einmaligen Kündigungssachverhalt nicht vollständig zerstört werden. Im Rahmen der Abwägung berücksichtigte das BAG auch die vergleichsweise geringfügige wirtschaftliche Schädigung der Beklagten, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung angemessen und ausreichend gewesen wäre, um einen künftig wieder störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu bewirken.

Ob dieses Urteil der Beginn einer grundlegenden Änderung der Rechtsprechung des BAG zur sogenannten Bagatellkündigung ist, bleibt abzuwarten.

Martina Kuttla
Rechtsanwältin