Ärzte und Krankenhäuser machen zunehmend vom liberalisierten Kooperationsrecht Gebrauch
Man muss bereit sein, neue Wege zu gehen, wenn man mit den Entwicklungen im Gesundheitswesen Schritt halten will. Diese Erkenntnis setzt sich langsam aber stetig bei den medizinischen Leistungserbringern in beiden Sektoren durch.
Ob man es will oder nicht: Die Auswirkungen der Reformen erreichen früher oder später jeden Arzt und jedes Krankenhaus. Dabei wird spürbar, dass man sich heute mehr als früher aktiv mit diesen veränderten Existenzbedingungen auseinander setzen muss. Unverändert schwer ist jedoch die Suche nach passenden Konzepten. Einen "Königsweg" scheint es nicht zu geben; hinzu kommen Zweifel, ob man die Sicherung der eigenen Existenz und die Verfolgung der persönlichen Interessen einfach anderen überlassen kann.
So vielfältig inzwischen die Möglichkeiten sind, als Leistungserbringer Kooperationen einzugehen, so unüberschaubar scheinen die Konsequenzen und Risiken der jeweiligen Alternativen zu sein. Es wird aber immer deutlicher: In beiden Sektoren haben Einzelkämpfer zunehmend schlechtere Perspektiven. Ob man sich nun an Projekten zur Integrierten Versorgung beteiligt oder auf ganz individuelle Zusammenarbeit zwischen ambulant und stationär konzentriert, ob man sich an einer Gemeinschaftspraxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum beteiligt oder als Krankenhaus oder Vertragsarzt eine (ggf. weitere) Anstellung bei einem ambulanten oder stationären Leistungserbringer eingeht - man sollte gut Bescheid wissen über Inhalte und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken einer solchen Zusammenarbeit.
Viele haben ihren medizinischen Betrieb schon unter Anwendung moderner Kooperationsformen ausgeprägt: Vertragsärzte übernehmen Arztsitze von Kollegen, gründen Zweigpraxen auch in anderen KV-Bezirken, schließen Direktverträge mit Krankenkassen, arbeiten parallel als Chefarzt im Krankenhaus. Krankenhäuser gehen Kooperationen mit spezialisierten Fachärzten ein, gründen gemeinsam mit Vertragsärzten Medizinische Versorgungszentren oder übernehmen Führungsverantwortung in Projekten zur Integrierten Versorgung. Auch die Art und Weise der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen verändert sich; vielfach nutzen abgabewillige Ärzte bereits die Möglichkeit des Verzichtes auf die Zulassung unter dem Vorbehalt einer (u. U. befristeten) Anstellung beim übernehmenden Vertragsarzt oder MVZ.
All diesen Unternehmungen liegen zumeist eine intensive Vorbereitung, umfangreiche Beratung und qualifizierte Verhandlung der erforderlichen Verträge zugrunde. Die Bestimmung der richtigen Strategie und deren Verwirklichung verlang von Leistungserbringer und Berater gleichermaßen Kompetenz, Kreativität, Konstruktivität und Durchsetzungsvermögen. Natürlich ist fachliche Stärke, berufliche Erfahrung und persönliche Akzeptanz beim Verhandlungspartner auf Seiten der hier Beteiligten immer von Vorteil.
Immer wieder ist heute vom Kassen- und Vertragswettbewerb die Rede. Wettbewerbsfähige Versorgungsangebote müssen hohen Anforderungen an Behandlungsqualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung Stand halten. Jeder weiß, dass ohne Selektion die von den Reformen angestrebten Strukturveränderungen im Gesundheitswesen nicht erreichbar sind. Die Existenzbedingungen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind nicht leichter geworden, man sollte deshalb seinen medizinischen Betrieb überprüfen und in Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern modernisieren. Das Gesundheitswesen ist im Wandel, diesen Zug sollte man nicht verpassen.
Andreas Süß
Rechtsanwalt
