Flexibleres Vertragsarztrecht bietet Chancen für bessere Patientenversorgung
Das Gesundheitswesen ist vom staatlich verordneten Sparzwang besonders betroffen. Die zunehmende Überalterung der Gesellschaft gibt Anlass zur Besorgnis; der medizinische Fortschritt schafft zwar immer bessere Möglichkeiten für Diagnostik und Therapie, verschlingt aber auch zunehmend mehr Gelder. Die schwierigen Existenzbedingungen der Ärzte haben bereits zu erheblichen Spannungen geführt, nicht nur im stationären, auch im ambulanten Bereich.
Die sog. "Liberalisierung des Vertragsarztrechts" ist eine der Maßnahmen, mit denen man im Zuge der Reform des Gesundheitswesens dieser Entwicklung gegensteuern will. Durch überholte Strukturen entstandene Hemmnisse und Beschränkungen werden beseitigt und den ambulanten Leistungserbringern mehr Freiheiten eingeräumt. So dürfen z. B. Ärzte unter bestimmten Bedingungen nunmehr ihren Beruf auch in der Rechtsform einer GmbH ausüben, beschäftigen angestellte Ärzte oder gehen neben ihrer Niederlassung auch eine Anstellung an einem Krankenhaus ein.
Im Ergebnis soll eine Art "kontrollierter Wettbewerb" der Praxen und Zentren ins Leben gerufen werden. Der Trend geht hin zu mehr Ärzte-Kooperationen; das klassische Bild vom niedergelassenen "Einzelkämpfer" könnte bald der Vergangenheit angehören. Überörtliche Praxen, Ärztenetze, Medizinische Versorgungszentren und feste Kooperationen von Krankenhäusern mit niedergelassenen Fachärzten werden in den nächsten Jahren die medizinische Versorgungslandschaft prägen.
Ärzte und Patienten sind dabei gleichermaßen aufgerufen, die Möglichkeiten des reformierten Gesundheitsmarktes auszuloten. Die Ärzte machen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen veränderter Gesetzeslagen vertraut, und Patienten sollten sich gerade bei schweren Erkrankungen für integrative Kooperationen interessieren, in denen neben dem Hausarzt auch alle anderen Leistungserbringer bezüglich dieses Krankheitsbildes koordiniert zusammenarbeiten.
Dabei kommt es nicht unbedingt darauf an, dass alle Leistungen tatsächlich "unter einem Dach" angeboten werden. Die Krankenkassen achten verstärkt auf die Herausbildung von Versorgungsformen, an denen für bestimmte Krankheitsfälle geeignete Leistungserbringer einer Region nach detailliert abgestimmten Projektverträgen zusammenarbeiten.
Andreas Süß
Rechtsanwalt
