Bild
Süß & Nolte Eule

Schuss-Abfahrt nach Vorschrift?

FIS-Regeln für Skisportler gelten auch für Benutzer exotischer Wintersportgeräte

Auch bei "Flachland-Rodlern", "Freizeit-Carvern" und "Hobby-Boardern" hat es sich längst herumgesprochen: Grenzenloses Skivergnügen auf Pisten und Loipen darf nur unter Einhaltung des aus 10 Regeln bestehenden Regelwerkes des Internationalen Skiverbandes (FIS) vonstatten gehen. Von 1. Rücksichtnahme auf andere bis 10. Ausweispflicht sind hier zum Zwecke der Vermeidung von Unfällen die Mindestanforderungen insbesondere für die Liebhaber des alpinen Skisports fixiert.

Diese Regeln haben durch ihre Geltung und Beachtung über Jahrzehnte hinweg die Verkehrsabläufe auf Hängen und Loipen so nachhaltig geprägt, dass inzwischen von einem allgemeinen Vertrauen auf ihre Einhaltung auszugehen ist. Es ist nur folgerichtig, dass nicht nur die deutschen Gerichte seit Jahren diese Regeln als Maßstab ordnungsgemäßen Verhaltens ihren Entscheidungen zugrunde legen.

Dabei steht außer Frage, dass die FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder gleichermaßen Anwendung finden müssen. Wie steht es aber mit der großen Gruppe der Freizeit-Rodler oder den Liebhabern der etwas ausgefalleneren Geräte wie Snowbike, Monoski, Autoreifen oder Plastikbanane?

Entscheidend sind bei der Beantwortung dieser Frage nicht etwa die Zuständigkeit oder die Regelungsabsicht der FIS, sondern die Vertrauenserwartung der Beteiligten. Hier geht es um typische Verkehrsabläufe am Hang und jeder, der sich beteiligt, unterliegt auch der selben Erwartung ordnungsgemäßen Verhaltens.

Deshalb ist es gleich, mit welchem Gerät man mittels Muskel- oder Schwerkraft den Hang herabbraust - die FIS-Regeln gelten für jedermann und auch dort, wo Pistenbetreiber eigene Regeln verfasst haben.

Snowboarder müssen auf der Piste übrigens noch mehr Rücksicht nehmen als Skifahrer. Zu dieser Auffassung kam jedenfalls das Landgericht Bonn (Az. 1 O 484/04), das davon ausging, dass auf den Snowboarder ein größerer Teil der Schuld entfällt, wenn sich bei einem Unfall mit einem Skifahrer die Schuldfrage nicht klären lässt. Ein Snowboard, so die Richter, sei schwerer als ein Paar Ski, verfüge über eine größere Aufpralldynamik und berge im Unglücksfall ein höheres Verletzungsrisiko für andere. Jeder zweite Schwung bedeute für den Boarder ein "Wahrnehmungsdefizit in Form eines toten Winkels". Daraus ergebe sich, dass Snowboarder generell aufmerksamer unterwegs sein müssen als Skifahrer.

Andreas Süß
Rechtsanwalt

Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) für Skifahrer und Snowboarder (Fassung 2002)

Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) Skilanglauf (Fassung 2002)