Welche Rechtsfolgen hat die Schlusszahlung?
Eine Besonderheit der VOB/B stellen die in § 16 Abs. 3 enthaltenen Bestimmungen über die Schlusszahlung dar. Insbesondere die sogenannte Schlusszahlungseinrede oder die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B ist von großer praktischer Bedeutung. Diese Regelung eröffnet dem Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Einrede der vorbehaltlosen Annahme […]
