Insolvenzrecht

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat dies für die Gläubiger desjenigen, der insolvent geworden ist, zunächst die (allgemein bekannte) Folge, dass sie eine noch offene Forderung nicht mehr durchsetzen können; abgesehen lediglich von einer (im Regelfall sehr geringen) Quote, die sich am Ende des Insolvenzverfahrens nach Abzug der Verfahrenskosten ergeben kann.

Es kann aber noch zu einer anderen bösen Überraschung für einen Gläubiger kommen, wenn dieser kurz vor dem Insolvenzantrag noch Zahlungen von dem später insolvent gewordenen Schuldner erhalten hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen anfechten und (mit Zinsen) von dem betroffenen Gläubiger zurückverlangen.

Diese sogenannte Insolvenzanfechtung ist eine sehr spezielle Materie im Insolvenzrecht, mit der wir uns explizit befassen. Wir vertreten insbesondere Gläubiger, die eine Anfechtung abwehren wollen. Dafür können wir auf die Erfahrung aus einer mehrjährigen Tätigkeit für Insolvenzverwalter zurückgreifen.

Sebastian Süß
Rechtsanwalt