Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht
Vom Bauunternehmer wird viel verlangt. Er muss nicht nur Handwerker, Kaufmann, Buchhalter und Arbeitgeber sein, sondern in immer größerem Maße auch juristische Kenntnisse besitzen. Darüber hinaus verschärft die derzeit schwierige Lage der Bauwirtschaft die Existenzbedingungen aller am Bau Beteiligten.
Umso wichtiger sind juristisch ausgefeilte Verträge. Wenn Ihnen die dazu erforderliche Verhandlungsposition fehlt, hilft das Wissen über Ihren Handlungsspielraum und darüber, welche Klauseln ggf. unwirksam sind.
Wir gestalten bzw. prüfen Ihre Verträge, „durchleuchten“ die Klauseln der Gegenseite und bewerten gemeinsam mit Ihnen Ihr Risiko.
Kaum ein Bauvorhaben verläuft reibungslos. Es gibt Streit um Nachträge, Behinderungen, Vertragsstrafe und Schadensersatz.
Wir helfen Ihnen, Nachtragsforderungen und andere Ansprüche zu erkennen und sicher durchzusetzen. Wir beraten Sie bei Ansprüchen des Auftraggebers.
Mit der Schlussrechnung allein ist das Honorar bzw. die Vergütung noch nicht auf dem Konto. Auch Sie haben mit Auftraggebern zu tun, die Einwände gegen die Vergütungsforderung vorbringen.
Wir führen Ihren Vergütungsstreit, außergerichtlich und wenn nötig gerichtlich.
Zahlungsschwierigkeiten oder gar Insolvenz des Auftraggebers kann man in der Regel nicht verhindern, woraus bekanntlich Probleme bis hin zur Existenzgefährdung entstehen können.
Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Vergütungsansprüche rechtzeitig sichern und Forderungsausfälle vermeiden.
Die Mängelansprüche des Auftraggebers wurden durch das neue Schuldrecht und die VOB 2002 verschärft.
Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Inanspruchnahme z. B. wegen Mitverschuldens des Auftraggebers oder seines Architekten, Vorteilsausgleich oder Sowiesokosten ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. Ggf. machen wir Ihre Regressansprüche geltend, z. B. gegen Baustofflieferanten.
Süß & Nolte Rechtsanwälte sind seit 15 Jahren auf Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Durch frühzeitige Beratung lösen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre rechtlichen Probleme, möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Wenn erforderlich, vertreten wir Sie selbstverständlich vor Schieds- und ordentlichen Gerichten.
Annett Süß
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht