Gesellschaftsrecht
Mit einer privatrechtlichen Gesellschaft ist schon jeder in Berührung gekommen. Viele sind auch Mitglied in einem solchen Personenverband – der Zusammenschluss von Freiberuflern erfolgt z. B. zumeist in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), nicht selten ist man mit seinen Freizeitaktivitäten als eingetragener Verein (e. V.) organisiert, und als Kapitalgesellschaften kennt man vor allem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).
Die rechtlichen Beziehungen in diesen Gesellschaften sind vielfältig: Im Innenverhältnis sind z. B. Mitgliedschafts-, Willensbildungs-, Vermögens- und Geschäftsführungsfragen zu regeln; im Außenverhältnis spielen u. a. Fragen der Rechtsfähigkeit, des öffentlichen Registers, der Vertretung und Haftung eine große Rolle.
Gesellschaften nehmen in der Regel aktiv am Rechtsverkehr teil – sei es durch Abschluss wertintensiver Wirtschaftsverträge, durch Anstellung von Geschäftsführern, Handlungsbevollmächtigten und sonstigem Personal, oder auch nur durch Abschluss eines Mietvertrages für das Vereinszimmer.
So vielfältig wie die gesellschaftsrechtlichen Organisationsformen sind auch deren rechtliche Quellen: Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch finden u. a. als Sondergesetze das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz oder das GenossenschaftgesetzAnwendung, das Europäische Recht greift zunehmend auch in das deutsche Gesellschaftsrecht ein.
Wenn Sie mit Gesellschaften Verträge schließen, selbst gesellschaftsrechtliche Verantwortung wahrnehmen – als Gesellschafter, Aktionär, Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter -, oder wenn Sie vor der übernahme einer solchen Aufgabe stehen, werden Sie sich unweigerlich mit dem Gesellschaftsrecht befassen. Schnell werden Sie feststellen, wie umfang-reich und kompliziert diese juristische Materie ist.
Sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.
Andreas Süß
Rechtsanwalt