Gewerbliches Mietrecht

Der gewerbliche Mietmarkt ist heute insbesondere durch das Streben nach zwei Zielen geprägt: Sicherheit und Flexibilität.

Das gilt für beide Seiten des Mietverhältnisses:

Der gewerbliche Vermieter muss dem Überangebot an Räumen und Flächen Rechnung tragen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss stimmen. Die Ansprüche der Mieter sind hoch. Der Wettbewerb verlangt vom Vermieter Kreativität und Anpassungsfähigkeit – bei aller Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Mieters.

Der gewerbliche Mieter versteht den Mietvertrag als chancen -, aber auch risikobehaftetes Dauerschuldverhältnis. Hier ist kaufmännische Vorsicht geboten. Zum einen braucht man Planungssicherheit, zum anderen fordert der Markt vom Unternehmer Beweglichkeit – da will man sich nicht mehr binden, als nötig.

Unser Rat: Gleich, auf welcher Seite Sie stehen – Mietverträge sollten immer als Gesamtpaket aller vertraglichen Konditionen verhandelt werden. Ein einseitiges Konzentrieren auf den Mietzins kann sich bitter rächen.

Deshalb sollten Sie sich zunächst Ihre eigene Lage klar machen und für sich den „optimalen Mietvertrag“ formulieren. Hier wird Fachwissen und kompetentes Handeln gebraucht. Danach sollten Sie die Interessenslage Ihres Vertragspartners analysieren und den „guten Kompromiss “ anstreben.

Ein Mietverhältnis ist meist auf viele Jahre angelegt. Das zieht weitreichende Konsequenzen nach sich.

Auch hier gilt: Ein guter Vertrag kann Streit vermeiden.

Ob bei

  • Abschluss, Änderung oder Auflösung von Mietverträgen,
  • MängelnZahlungsverzügen und anderen Leistungsstörungen,
  • Modernisierungen und anderen Investitionen,
  • Liquiditätsproblemen oder Geschäftsaufgaben –

wir beraten Sie gern und vertreten engagiert Ihre Interessen – gerichtlich und außergerichtlich.

Sebastian Süß
Rechtsanwalt