Medizinrecht

Das deutsche Gesundheitswesen ist seit langem im Gespräch – der Ruf nach weiteren Reformen geradezu einhellig.

Alle Beteiligten sind sensibilisiert: ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Aufsichtsbehörden.

Im Medizinrecht treffen sich viele große Rechtsgebiete: Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, allgemeines Zivilrecht, ärztliches Berufsrecht, Strafrecht u. a.

Gleich, in welchen Kooperationsformen Sie tätig sind, ob als Arzt in Anstellung, als vertragsärztliche Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, als Krankenhaus, als Medizinisches Versorgungszentrum oder regionale Kooperationsgemeinschaft – wir beraten Sie auf allen medizinrechtlichen Gebieten.

Wenn Sie über die Klärung von Einzelproblemen hinaus an kompetenter und engagierter Beratung in Form einer dauerhaft zuverlässigen Zusammenarbeit interessiert sind, unterbreiten wir Ihnen gern ein auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot – wir können auf gute Erfahrungen zurückgreifen.

Die Existenzbedingungen medizinischer Leistungserbringer sind nicht besser geworden; sich in einer sich wandelnden Versorgungslandschaft behaupten zu müssen, stellt neue, höhere Anforderungen an die Vertreter beider Sektoren.

Die Rechtsarbeit spielt dabei eine immer wichtigere Rolle. Sprechen Sie uns an. Wir werden Sie nicht enttäuschen.

Andreas Süß
Rechtsanwalt


Medizinrechtliche Beratungsschwerpunkte:

  • Rechtsformen ärztlicher Kooperationen
    (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft,
    Medizinisches Versorgungszentrum,
    Apparategemeinschaft, Dienstverträge, Krankenhauskooperation, Modellvorhaben, Integrierte Versorgung, Direktverträge u. a.)
  • Vertragliche Haftpflicht des Arztes und Krankenhausträgers
  • Vertragsarztrecht
  • Praxisnachfolge
  • Krankenhausrecht
  • vertragliche Haftpflicht des Arztes und des Krankenhausträgers
  • Abwehr von Ansprüchen aus Arzthaftung
  • Rechtsbeziehungen zwischen Patient und Arzt/Krankenhaus
  • ärztliches Berufsrecht
  • Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Krankenhaus
  • Rechtsbeziehungen zwischen Arzt/Krankenhaus und Krankenkasse
  • Rechtsfragen der Vergütung der Leistungserbringung
  • medizinische Rehabilitation
  • Kooperation von ärzten und Nichtärzten
  • Parallelberuf Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt