WEG-Recht

Hausverwalter müssen an vielen Fronten kämpfen: Als Vertragspartner der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), als Ansprechpartner für die Mieter und als Vertreter der WEG gegenüber Dienstleistern, Baufirmen usw. Dabei trifft den Hausverwalter als Sachwalter bzw. Vertreter der Eigentümer ein hohes Haftungsrisiko, da Beratungsfehler oder sonstige Versäumnisse zu Schadensersatzansprüchen der Eigentümer führen können.

Wir beraten Sie bei der Erstellung Ihrer Verwalterverträge sowie beim Abschluss und der Abwicklung von  Mietverträgen, Bauverträgen und Dienstleistungsverträgen.

Wir prüfen für Sie Ansprüche der WEG, z. B. im Rahmen der Gewährleistung gegenüber Bauträgern oder anderen Unternehmern, und helfen bei deren Durchsetzung.

Wir unterstützen Sie bei der Formulierung von Einladungen oder Beschlussvorschlägen für Eigentümerversammlungen sowie der Klärung von Rechtsfragen in diesem Zusammenhang.

Wir nehmen an Eigentümerversammlungen teil, informieren über neue Rechtsentwicklungen, unterbreiten Vorschläge zum richtigen Vorgehen und stellen das Prozessrisiko sowie die zu erwartenden Kosten bei beabsichtigten Gerichtsverfahren dar.

Wir unterstützen Sie bei Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Eigentümern über Ihren Verantwortungsbereich.

Wir führen in Abstimmung mit Ihnen außergerichtliche Verhandlungen und gerichtliche Verfahren durch, sowohl in Ihrem eigenen Interesse als auch im Auftrag der WEG oder einzelner Eigentümer.

Wir prüfen im Bereich des Mietrechts die Rechtmäßigkeit von KündigungenMietminderungen und Mieterhöhungen und setzen diese – notfalls gerichtlich – durch.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung – nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung.

Wir werden mit Ihnen gemeinsam vor Leistungserbringung  flexible Vergütungsvereinbarungen treffen.

Sebastian Süß
Rechtsanwalt